Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass informieren wir Sie über eine neue, bzw. bisher nicht praktizierte Vorgehensweise der Deutschen Rentenversicherung, Abt. Prüfdienste.
Vorab möchten wir klar stellen, dass diese Abgabe für Sie nicht mehr erhoben werden kann, seitdem wir, alpha-team .netMarketing zu einer GmbH umfirmiert haben, also seit dem 01. April 2007. Wir gelten nunmehr als eine juristische Person und nicht mehr als Personengesellschaft wie vorher bei der GbR. Das war die gute Nachricht.
Nun zu den Fakten. Bisher hat wissentlich nur ein Kunde von uns eine Aufforderung zur Künstlersozialabgabe erhalten. Diese Abgabe wird erhoben, wenn man eine Internetseite betreibt und dafür eine Person oder Personengesellschaft wie GbR, OHG etc. beauftragt. Diese gelten im juristischen Sinne als "künstlerisch tätig”, wenn sie Webseiten für Andere erstellen. Das bedeutet, dass auch Sie für die Zeit in der wir als GbR für Sie tätig waren zu einer Künstlersozialabgabe aufgefordert werden können.
Leider kennen wir nicht den kompletten Vorgang und die Hintergründe. Über die Höhe dieser Abgabe wissen wir nur die Abgabesätze, die von den Netto-Rechnungsbeträgen erhoben werden. Diese fallen für die einzelnen Jahre unterschiedlich aus:
2002 + 2003 - 3,8% / 2004 – 4,3% / 2005 – 5,8% / 2006 – 5,5% / 2007 – 5,1%
Uns geht es mit diesem Schreiben in erster Linie darum, Sie über die mögliche Aufforderung einer solchen Sozialabgabe rechtzeitig informiert zu haben. Wir sind auch bisher nicht aufgefordert worden mitzuteilen, für wen wir in der GbR-Zeit alles tätig waren und werden diese Auskunft mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auch verhindern.
Unserer Meinung nach, ist die Tätigkeit die wir für unsere Kunden durchgeführt haben allenfalls bis maximal 20% eine künstlerische und zu 80% bis 90% eine rein technische Tätigkeit.
Eine solche Abgabe, wenn überhaupt, sollte daher allenfalls auf einen geringen Anteil einzelner Rechnungen angewandt werden. Leider hat eine Rücksprache mit der Abt. Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung in Frankfurt nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, dass wir Ihnen diese Vorgehensweise hätten mitteilen können. Es liegt also in der Hand jedes Unternehmens selbst mit der jeweilig zuständigen Stelle zu verhandeln.
Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine bessere Mitteilung machen können.