Auszug Handelsblatt Nr. 026 vom 06.02.2008, Seite 19
Bitte lesen Sie hier einen Auszug zu dem Artikel vom Handelsblatt
In dem Artikel vom Handelsblatt geht es darum, dass der Medienkonzern RTL für die Mitarbeit von Dieter Bohlen einen 6-stelligen Betrag an die Künstlersozialkasse zahlen soll. Der Sender und die Kassen streiten sich allerdings darum, ob der Auftritt von Dieter Bohlen in der Jury von "Deutschland sucht den Superstar" tatsächlich ein künstlerischer Auftritt ist oder eher nicht. Diese Frage wird von einem Gericht geklärt werden. So, wie in diesem Fall, wird es anderen Unternehmen auch ergehen.
Die Künstlersozialkasse ist dazu da, Künstler und Publizisten nicht nur für das Alter, sondern auch gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Finanzierung wird zur Hälfte aus den Beiträgen der Versicherten getätigt, weitere 20% beträgt der Zuschuss vom Bund und der Rest finanziert sich über die Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe wird jedem Unternehmen auferlegt, was künstlerische und publizistische Beiträge in irgendeiner Form einsetzt.
Da die die Künstlerkasse personell unterbesetzt war, sind viele Unternehmen gar nicht erst zur Zahlung aufgefordert worden. Das hat sich jetzt grundlegend nach einer Gesetzesänderung geändert. Die Träger der Rentenversicherung sind jetzt mit der Aufgabe die Unternehmen zur Kasse zu bitten betraut worden. Unterschiedliche Hebesätze für die vergangenen Jahr liegen hier zu Grunde. Im vergangenen Jahr lag dieser Satz bei 5,1% und für dieses Jahr liegt er bei 4,9% auf den Netto-Betrag von Rechnungen, die von künstlerisch tätigen Personen gestellt werden. Festgehalten ist dieser Personenkreis in dem Berufskatalog der Kasse. Aufgeführt sind dort nicht nur Musiker, Darsteller, Journalisten und Autoren als freiberufliche Künstler, sondern auch Entertainer, Webdesigner, Fotografen und Visagisten. Bei Aufträge an juristische Personen wie GmbHs fallen keine Gebühren an. Ob diese z.Zt. gültigen Regelungen auf Dauer Bestand haben werden ist noch nicht ganz klar, denn z.B. der Bund der Steuerzahler plant ein Musterverfahren gegen diese Abgabe.
Der vollständige Originalartikel ist beim Handelsblatt nachzulesen.
Handelsblatt Nr. 026 vom 06.02.2008, Seite 19