Flash-Ticker



Seit Juli 2008 steht unser völlig neu überarbeites OpenPagePro (ControlCenter mit integriertem CMS) zur Verfügung. Informieren Sie sich.


Wann besteht eine Kennzeichnungspflicht
für den Anbieter ? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?
Der neue Leitfaden vom Bundesministerium der Justiz klärt darüber auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.


Die Demoversion vom BusinessCenter steht zur Verfügung. Um eine enge Kundenbindung zu pflegen ist dieses BusinessCenter genau das richtige.
Eine Registrierung ist für Sie völlig unverbindlich und selbstverständlich kostenfrei.
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